AGB
1. Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1.1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärzt*in Ihres Vertrauens (Hausärzt*in oder Fachärzt*in). Die Verordnung muss neben persönlichen Daten auch folgendes beinhalten:
∘ die medizinische Diagnose
∘ die verordnete physiotherapeutische Behandlung (Indikation zur Physiotherapie)
∘ die Anzahl und Dauer der physiotherapeutischen Leistungen
Ohne ärztliche Verordnung können Sie meine physiotherapeutische Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder auftreten, teilen Sie mir dies sofort mit.
1.2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit, eventuell für die Behandlung benötigtem Material und ggf. einer Hausbesuchspauschale und werden Ihnen vor dem Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Sollten Sie einen Termin zu spät absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir zudem vor, die Einheit zu 100% zu verrechnen (siehe dazu unten Punkt 5).
Als Wahltherapeutin sind die Behandlungskosten nach erbrachter Behandlung entsprechend einer aufgeschlüsselten Honorarnote von Ihnen zu entrichten und erst danach können Sie oder auch Ihre Vertrauensperson bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz bzw. Kostenzuschuss ansuchen. Die Auskunft über die zu erwartende Höhe müssen Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger direkt erfragen.
1.3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger übernimmt bei der Behandlung durch Wahlphysiotherapeut*innen einen Teil der Behandlungskosten. Dafür müssen Sie oder Ihre Vertrauensperson die beglichene Originalhonorarnote unter Beilage der (falls erforderlich) bewilligten ärztlichen Anordnung Ihrem Krankenversicherungsträger vorlegen. Bei der ÖGK ist die chefärztliche Bewilligungspflicht (bis zumindest den 30. Juni 2025) und bei der BVAEB (Stand 12.10.2022 bis auf Widerruf) pandemiebedingt ausgesetzt.
Falls Sie bei einem anderen Träger krankenversichert sind, ist darauf hinzuweisen, dass die ärztliche Verordnung vor Behandlungsbeginn weiterhin von der chefärztlichen Abteilung bewilligt werden muss.
1.4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung und Befundung. Dabei bin ich auf Ihre Mithilfe angewiesen, weshalb ich Sie bitte, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2.1. Persönliche Einzelbetreuung
Ich stehe für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit mir vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie ...
∘ Wohin? –> Behandlungsziel
∘ Was? –> Maßnahmen der Behandlung
∘ Wann? –> Behandlungstermine
∘ Wie lange? –> Behandlungsdauer
∘ Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
∘ Bis wann? –> Behandlungsumfang
∘ Wie viel? –> Kosten der Behandlung
2.2. Ihre Behandlung
Meine Leistung setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerialien, Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie haben.
2.3. Grundsätze der Behandlung
∘ Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Berufsgesetz, nämlich dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung (MTD-Gesetz).
∘ Wissenschaft: Ich orientiere mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und arbeite evidenzbasiert.
∘ Selbstbestimmung: Ich unterbreite Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbefundung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit mir zu besprechen und zu vereinbaren. Während und nach einer Therapiemaßnahme können Hautrötungen und/oder -irritationen auftreten. Ebenfalls kann es während und nach der Behandlung zu Schmerzen kommen. Teilen Sie dies in jedem Fall Ihrer Physiotherapeutin mit.
∘ Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie mir anvertrauen oder die mir aufgrund der Behandlung bekannt werden, unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Alle weiteren personenbezogenen Daten und insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, die Sie mit mir austauschen unterliegen dem Datenschutz. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin (welche im Kontext der verordneten Behandlung bei Bedarf verpflichtend erfolgen muss) als auch den weiteren, von Ihnen namentlich genannten und an der Behandlung beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Der Austausch von Gesundheitsdaten zwecks Behandlungsoptimierung zwischen an der Behandlung bzw. Betreuung beteiligten Gesundheitsberufen ist vom Berufsgesetz gedeckt. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben, auch nicht an Verwandte und Ehepartner. Sollte sich eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2.4. Dokumentation
Ich bin gesetzlich zur Dokumentation u.a. der Ergebnisse der Befundung, und der gesetzten therapeutischen Maßnahmen in einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht in meinem Eigentum. Auf Ihr Verlangen haben Sie und Ihre Vertreter*innen Anspruch auf Einsicht in die Dokumentation und den Erhalt von Kopien gegen Kostenersatz. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei mir und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum mindestens 10 Jahre sorgsam aufbewahrt. Ebenso Teil der Dokumentation sind die ärztliche Verordnung, überreichte Fremdbefunde wie auch die Kommunikation mit anderen Gesundheitsberufen und gegebenenfalls auch im Rahmen der Behandlung unter Ihrer Einwilligung im Rahmen der Behandlung erstellte Dateien oder Video-/Bildmaterial zu Befundungs-/Therapiezwecken.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3.1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Die Kosten der individuell in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von mir zu Beginn der Behandlung mitgeteilt.
Sollten Sie einen Termin zu spät absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir zudem vor, die Einheit zu 100% zu verrechnen (siehe dazu unten Punkt 5).
3.2. Zahlungsmodus
Jede Einheit ist am Ende sofort zu begleichen. Dies können Sie entweder in Bar oder als Überweisung mit Ihrer Bank-App am Handy erledigen.
Sollten Sie mit der vereinbarten Zahlungsmodalität in Verzug geraten, behalte ich mir das Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4% in Rechnung zu stellen. Für im Zusammenhang mit nicht entsprechend der Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte postalische Mahnungen bemessen sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf € 15,–, für die zweite Mahnung auf € 25,– und für die dritte Mahnung auf € 35,–.
Im Falle einer Nichtzahlung der in Rechnung gestellten Honorarforderung behalte ich mir das Recht vor, rechtliche Schritte (Rechtsanwalt, Inkassobüro, gerichtliche Mahnklage) zur Forderungseinbringung einzuleiten. Zum Zweck der Rechtsverfolgung werden an die genannten Stellen ausschließlich für die Rechtsverfolgung notwendige personenbezogene Daten zu diesem Verarbeitungszweck bekannt gegeben (u.a. Namen, Honorarnote, in Anspruch genommene Behandlung/Behandlungen, Daten der Zahlungsaufforderung und Mahnungen). Bei der Beauftragung einer Rechtsanwält*in bzw. unmittelbar der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens braucht es keine gesonderte, vertragliche Einwilligung des Betroffenen, da die Datenweitergabe auf gesetzlicher Basis im Einklang mit der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) erfolgt.
Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der Honorarforderung zuzüglich etwaig anfallender Verzugszinsen und Mahnspesen, etwaig in weiterer Folge der Kosten des Einschreitens einer Rechtsanwält*in bzw. eines mit der Eintreibung der Forderung beauftragten Inkassobüros sowie etwaiger Gerichtsgebühren.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ich bin Begleiterin auf Ihrem ganz persönlichen Weg und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden auf Basis der vorliegenden ärztlichen Verordnung, etwaiger vorliegender Befunde und dem Ergebnis aus der physiotherapeutischen Befundung zu der u.a. Messungen, Tests und das Befundungsgespräch gehören, Behandlungsziel und –maßnahmen besprochen und vereinbart. Damit das im Vorfeld vereinbarte Behandlungsziel erreicht werden kann, ist Ihre Mitwirkung unbedingt erforderlich!
Sie sind daher angehalten, behandlungsrelevante Informationen (z.B. über bestehende Vorerkrankungen, parallel bestehende Diagnosen, die Einnahme von Medikamenten, stationäre Aufenthalte, bisher vorgenommene Untersuchungen), die ich nicht im Rahmen der Erstbegutachtung erlangen kann, mitzuteilen.
Auch werden Sie ersucht, mich über allfällige Änderungen Ihres Gesundheitszustandes während der laufenden Behandlung (z.B. Verschlechterung des Gesundheitszustandes, Änderung der Medikation) zu informieren. Ich unterstütze Sie dabei durch gezielte Fragestellungen.
Auch kann Ihre Mithilfe bedeuten, dass bestimmte Handlungsanleitungen, die der Unterstützung des Behandlungszieles dienen, zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen sind.
Erhalte ich den Eindruck, dass das Behandlungsziel z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, werde ich Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin – mir telefonisch oder per SMS mitzuteilen. Andernfalls behalte ich mir das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin mit 100% jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Festgehalten wird, dass auch ich jederzeit berechtigt bin, den vereinbarten Termin zu stornieren oder Sie um Terminverschiebung zu ersuchen.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue ärztliche Verordnung (die gegebenenfalls vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligt werden muss).
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen Ihnen und mir. Sowohl Ihnen als auch mir steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ich werde mich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn ich der Meinung bin, dass die Behandlung nicht zum gewünschten beziehungsweise vereinbarten Ziel führt oder medizinisch-therapeutisch andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise mir die Behandlung aus therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu oben Punkt 5).
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz der tarifmäßigen Behandlungskosten/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung und die von Ihrer Physiotherapeutin ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihre Physiotherapeutin berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
8. Haftungsausschluss für mitgebrachte Wertgegenstände:
Das Mitbringen von Gegenständen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für Schäden oder Verlust übernehme ich keine Haftung.